Biobanken

Unter einer Biobank versteht man die Sammlung menschlicher Gesundheitsdaten. Dazu gehören persönliche und demografische Daten, Gewebeproben, Körpersubstanzen (wie Blut oder Urin) und genetische Daten, also die DNA. 

Werden zu diagnostischen Zwecken Proben entnommen, so ist für die betroffene Person in der Regel nicht ersichtlich, was nach Abschluss der Untersuchung damit geschieht. In Schweizer Spitälern, Pathologien und Labors lagern Millionen von Gewebeproben, die nach der eigentlichen Untersuchung auch anderen (Forschungs-) Zwecken zur Verfügung stehen. Die gesetzlichen Vorgaben sind unzureichend, mit der weiteren Verwendung bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone. Eine gesetzliche Regelung besteht nur punktuell im Humanforschungsgesetz vor allem in den Art. 32-35 und Art. 41-43. Eine spezifische Regulierung für Biobanken gibt es bisher nicht.

Forschung und Pharma

Für Forschung und  Pharmaindustrie sind menschliche biologische Daten sehr wichtig. Von besonderem Interesse werden diese Daten, wenn sie mit weiteren persönlichen Daten einer Person zusammengeführt werden können. Der Trend in der Entwicklung neuer Medikamente geht zur so genannten personalisierten Medizin.

Anonymisierte Daten

Daten in anonymisierter Form fallen aus den gesetzlichen Regelungen ganz heraus. Diese können zur freien Verfügung für Forschungszwecke verwendet werden. Aber auch diese Daten sind kodiert, was bedeutet, dass es einen «Schlüssel» gibt, der eine Zuordnung zu einer bestimmten Person erlaubt.

Die Sammlung, Lagerung und Verwendung von menschlichen Proben, genetischen Daten und Gesundheitsdaten ist in der Schweiz nur sehr lückenhaft geregelt. Informieren Sie sich, wofür Ihre Proben und Daten verwendet werden sollen, bevor sie eine Generaleinwilligung erteilen. Vor jeder Einwilligung muss eine Aufklärung erfolgen.

Biobanken in der Schweiz

In verschiedenen Ländern wurden bereits grossflächig Daten von hunderttausenden Personen erfasst. Auch in der Schweiz soll eine nationale Biobank aufgebaut werden, die nach Möglichkeit die Daten der gesamten Bevölkerung umfasst. Ohne dass es eine ausreichende gesetzliche Regelung gäbe, wurde an einigen Spitälern bereits mit der Rekrutierung von Personen, die ihre Daten abgeben. begonnen. Jede PatientIn wird dort bereits bei der Aufnahme gefragt, ob anfallende Proben und  Daten mittels Generaleinwilligung zur Verfügung gestellt werden. Wofür die Daten verwendet werden, bleibt offen.