Recht + Gesetz

Genetische Untersuchungen beim Menschen werden in der Schweiz durch das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen GUMG reguliert. Auch die notwendige Aufklärung und Beratung bei der Durchführung genetischer Untersuchungen ist im Gesetz festgelegt. Wie bei nahezu allen gesetzlichen Regelungen existieren aber auch in diesem Bereich rechtliche Grauzonen, die Interpretationsspielräume lassen.

Mit der Revision des Gesetzes zur genetischen Untersuchung beim Menschen werden neu auch Gentests ausserhalb des medizinischen Bereiches, sogenannte Lifestyle-Gentests, legalisiert und geregelt. Kontrollen werden aber weiterhin schwierig zu bewerkstelligen sein. Eine exakte Abgrenzung zwischen Lifestyle und medizinischen Gentests ist oft unmöglich. 

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Die unkontrollierte Anwendung von Gentests, die übers Internet oder an Stellen ausserhalb medizinischer Einrichtungen frei und ohne Beratung oder ärztliche Begleitung angeboten werden, hat den Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Deshalb wurde das Gendiagnostikgesetz revidiert. Neu sollen nun alle Gentests, unabhängig davon, wo sie angeboten werden, unter die gesetzliche Regulierung fallen. Dabei wird unterschieden, ob es sich um Gentests im medizinischen Bereich handelt oder um sogenannten Lifestyle-Gentests, die frei verfügbar sind. Diese werden weniger streng geregelt. 

Mit der Revision des Datenschutzgesetzes in der Schweiz gelten genetische Daten nun neu als besonders schützenswerte Daten. Der gesamte Bereich der Biobanken ist in der Schweiz gesetzlich nur lückenhaft geregelt.

 

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