Gendiagnostikgesetz

Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen (GUMG) bestimmt, unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen beim Menschen durchgeführt werden dürfen. Die Expertenkommission für genetische Untersuchung beim Menschen (GUMEK) überprüft die Weiterentwicklung der genetischen Diagnostik, gibt Empfehlungen ab und soll Gesetzeslücken identifizieren.

Zweck des Gesetzes

  • Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeit
  • Verhinderung des Missbrauchs von genetischen Untersuchungen
  • Erlass allgemeiner Grundsätze in Bezug auf genetische Untersuchungen
  • Regulierung von Gentests im medizinischen und nicht-medizinischen Bereich
  • Neu ist die Regulierung von Gentests, die direkt an Verbraucher:innen abgegeben werden
      

Die wichtigsten Punkte

Bisherige Regelung:

  • Die Zustimmung zu einem Gentest muss vorliegen.
  • Die betroffene Person muss aufgeklärt werden.
  • Jede Person hat das Recht auf Nichtwissen.
  • Genetische Untersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn sie einem medizinischen Zweck dienen.
  • Genetische Untersuchungen dürfen nur von ÄrztInnen veranlasst werden.
  • Für eine genetische Beratung muss gesorgt sein.
  • Es ist verboten, das Geschlecht des Embryos oder des Fötus zu einem anderen Zweck als der Diagnose einer Krankheit festzustellen.
  • Versicherungseinrichtungen dürfen keine genetische Untersuchung verlangen. 
  • Der Arbeitgeber darf keine genetischen Untersuchungen verlangen. 
  • Gentests zur Abstammung dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Person erstellt werden.
Neue Regelung nach der Revision:
  • Gentests auch ausserhalb des medizinischen Bereiches werden legalisiert
  • Für Gentests ausserhalb des medizinischen Bereiches gelten abgeschwächte Vorschriften
  • Der Arztvorbehalt gilt nur noch für Gentests im medizinischen Bereich
  • Gentests an Embryonen sind zur Abklärung für potenzielle Gewebespenden zulässig
  • Publikumswerbung für nichtmedizinische Gentests ist erlaubt
 

Eine revidierte Fassung des GUMG ist seit dem 1. Dezember 2022 in Kraft. Neu sind nun auch sogenannte «Direct-To-Consumer» Gentests, die im Internet oder über den Ladentisch leicht verfügbar sind, legalisiert. Sie werden aber weniger streng reguliert, als Gentests im medinischen Bereich.